Rahmenbedingungen
Die wesentliche Grundlage zwischen Therapeut und Klient ist die Arbeitsbeziehung und bedarf einer Regelung.
Dauer:
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten. Die Häufigkeit richtet sich nach Problemstellung und Indikation und variiert zwischen einmal pro Woche und einmal pro Monat, was mit der Therapeutin vereinbart wird.
Der Umfang einer Therapie hängt von der Ausgangslage und den Zielen ab. Therapie ist ein Prozess und benötigt Zeit. Die Beendigung sollte mit der Therapeutin abgesprochen werden.
Psychotherapie beruht auf Freiwilligkeit. Der Klient/die Klientin hat das Recht auf freie Psychotherapeutenwahl.
Private Kontakte und psychotherapeutische Arbeitsbeziehung schließen einander aus.
Honorar:
Mein Honorar beträgt derzeit 90,00 Euro pro Sitzung und ist nach der Sitzung in bar zu begleichen. Es besteht auch die Möglichkeit per Erlagschein zu zahlen.
Therapietermine, welche nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, sind in voller Höhe zu bezahlen.
Besteht eine krankheitswertige Beeinträchtigung, kann unter gewissen Umständen ein von der Krankenkassa vollfinanzierter Therapieplatz in Anspruch genommen oder ein Zuschuss über die zuständige Krankenkasse beantragt werden. Um diese Teilrefundierung bei den Kassen zu bekommen, benötigen Sie bis zur spätestens zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung, ihre Hausärztin/ihr Hausarzt kann Ihnen diese ausstellen.
- Die GKK und SVA refundieren 21,80 € pro Sitzung
- Die BVA und KFA refundieren 40,00 € pro Sitzung
- Die SVB refundiert 50,00 € pro Sitzung
- Die VAEB refundiert 28,00 € pro Sitzung
Bei Kindern und Jugendlichen besteht (zusätzlich) ebenso eine Zuschussregelung über die Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft. Es kann bei krankheitswertiger Beeinträchtigung ein Zuschuss beantragt werden, welcher bei Klinische-psychologischer Behandlung 32,44 und bei Psychotherapie 33,50 beträgt.
Die Gesamtkosten für eine diagnostische Abklärung mit Anamnese, Verhaltensbeobachtung, psychologischer Testung, Befundbesprechung und Behandlungsplanung variieren je nach Fragestellung und Anliegen und liegen zwischen 250 und 400 Euro.
Als Wahlpsychologin habe ich einen Vertrag mit den Krankenversicherungsträgern. Das bedeutet, dass Sie den Kassentarif für die klinisch-psychologische Diagnostik von Ihrer jeweiligen Krankenkassa rückerstattet bekommen.
Verschwiegenheit:
Als Psychotherapeutin und Klinischer Psychologin unterliege ich einer gesetzlich verankerten Schweigepflicht. Diese dient dem Schutz der für das Gelingen unabdingbaren Vertrauensbeziehung.
Die Ausübung von Psychotherapie unterliegt gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche im Psychotherapiegesetz festgelegt sind (§ 15 PthG, siehe auch Psychotherapiegesetz).